Kandidieren für den GKR können Wahlberechtigte, die mindestens 16 Jahre alt sind, der Gemeinde seit mindestens sechs Monaten angehören und am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen. Zu wählen sind sechs Gemeindekirchenräte und im Idealfall auch zwei stellvertretende Mitglieder.
Wer bisher noch nicht formal Gemeindemitglied ist und überlegt, sich zur Wahl zu stellen, muss einen Umpfarrungsantrag stellen, über den der GKR entscheidet. Um die Frist von sechs Monaten vor der Wahl einzuhalten, müssen die Anträge dem GKR bis zur Sitzung am 11. März vorliegen.
Wählen können im Wesentlichen alle Gemeindemitglieder, die am Tag der Wahl mindestens 14 Jahre alt sind. Tipp: Wer sich unsicher ist, ob er oder sie wählen darf, kann im Gemeindebüro nachfragen.
17.05. und 15.06.: Einsicht in die Wählerliste und Möglichkeit zur Korrektur
28. September: Wahltag für den GKR. Vorher werden Briefwahlunterlagen verschickt. Die Stimmzettel müssen bis 14 Uhr in der Gemeinde eingegangen sein.
Wichtige Dokumente
Kandidieren für den GKR können Wahlberechtigte, die mindestens 16 Jahre alt sind, der Gemeinde seit mindestens sechs Monaten angehören und am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen. Zu wählen sind sechs Gemeindekirchenräte und im Idealfall auch zwei stellvertretende Mitglieder. Wir freuen uns aber über deutlich mehr Wahlvorschläge bis zum 18.05. an den GKR, damit es eine echte Wahl gibt. Für die Wahlvorschläge hält die EKM Formulare zum Herunterladen bereit.
Damit wir unsere Gemeinde langfristig selbstverantwortlich gestalten können, brauchen wir Menschen, die sich im GKR engagieren. Sind Sie dabei?