Am 28. September 2025 können Sie in unserer Gemeinde einen neuen Gemeindekirchenrat (GKR) wählen. Der GKR stellt als zentrales Entscheidungsgremium in den kommenden sechs Jahren die Weichen für unser Gemeindeleben. Für die Wahl sind auch einige formale Aspekte wichtig.

Wählen können im Wesentlichen alle Gemeindemitglieder, die am Tag der Wahl mindestens 14 Jahre alt sind. Tipp: Wer sich unsicher ist, ob er oder sie wählen darf, kann im Gemeindebüro nachfragen. Zwischen 17.05. und 15.06. ist es möglich, die Wählerliste einzusehen und sie bei Bedarf korrigieren zu lassen. Alle Wahlberechtigten erhalten per Post Briefwahlunterlagen zugeschickt. Die ausgefüllten Stimmzettel können Sie per Briefpost einsenden, in den Briefkasten des Gemeindebüros einwerfen oder am Wahltag persönlich abgeben. Die Unterlagen müssen in der Gemeinde bis 28. September 14 Uhr eingegangen sein.

Kandidieren für den GKR können Wahlberechtigte, die mindestens 16 Jahre alt sind, der Gemeinde seit mindestens sechs Monaten angehören und am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen. Zu wählen sind sechs Gemeindekirchenräte und im Idealfall auch zwei stellvertretende Mitglieder. Wir freuen uns aber über deutlich mehr Wahlvorschläge bis zum 18.05. an den GKR, damit es eine echte Wahl gibt. Für die Wahlvorschläge hält die EKM Formulare zum Herunterladen bereit.

Damit wir unsere Gemeinde langfristig selbstverantwortlich gestalten können, brauchen wir Menschen, die sich im GKR engagieren. Sind Sie dabei?