Die Gemeinde gestaltet ihre Arbeit mit dem Geld, das Sie ihr zur Verfügung stellen. Kirchensteuer, Spenden und dann noch etwas? Ja, der Gemeindebeitrag.

Woher kommt das für die Gemeinde nötige Geld? Natürlich von uns, den Kirchenmitgliedern.

1. Zum Teil über den Staat, der im Auftrag der Kirchen und gegen Bezahlung für diese Dienstleistung einen Betrag von 9 % ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer kassiert und an die Kirche auszahlt. Ein kleiner Teil davon kommt dann auch der jeweiligen Ortsgemeinde zugute. Außerdem haben die Staaten in Deutschland vor über 200 Jahren viel Kircheneigentum eingezogen und zahlen dafür immer noch einen Ausgleich. Dieses Geld geht an die Landeskirchen und dient überwiegend den kirchlichen Aufgaben auf Bundes-, Landes- und Kreisebene. Ein Bruchteil wird den Kirchengemeinden zugewiesen.

2. Zum Teil durch diejenigen, die im Gottesdienst mit dem Klingelbeutel durch die Reihen gehen und die Kollekte einsammeln. Bei uns dient die Kollekte im Klingelbeutel immer der Bartholomäusgemeinde, die Kollekte in den Holzschalen wechselnden, jeweils angesagten Zwecken.

3. Und zum Teil durch diejenigen, die den Gemeindebeitrag kennen und bezahlen. Der Gemeindebeitrag fließt wie die Kollekte ungeschmälert unserer Gemeinde zu. Nach dem Kirchenrecht ist es für alle Gemeindeglieder Pflicht, Gemeindebeitrag zu zahlen! Allerdings hat die Kirche kein eigenes Finanzamt, und deshalb wissen viele das nicht. Der Gemeindebeitrag richtet sich besonders an jene, die keine Einkommensteuer und deshalb auch keine Kirchensteuer zahlen, aber genug Auskommen haben, um mit etwas Geld für das Gemeindeleben beizutragen.

Warum brauchen wir den Gemeindebeitrag? Das uns aus Kirchensteuern zugewiesene Geld reicht nicht einmal für die unvermeidbaren laufenden Ausgaben. Wollen wir etwas in der Gemeinde unternehmen und verbessern, so kann dies nur aus dem Gemeindebeitrag und Spenden geschehen. Für manches gibt es Zuschüsse, aber nur, wenn wir auch eigenes Geld aufbringen. Mit Gemeindebeitrag und Spenden bestimmen Sie daher wesentlich mit, was in Bartholomäus möglich ist! Die Kontodaten sind hier angegeben.

Mark Udo Born

Richtlinien Gemeindebeitrag

1. 15,- € pro Jahr für volljährige Schüler, Azubis, Studenten und andere ohne Einkommen, für Arbeitslosengeld- II- und Sozialhilfeempfänger

2. 42,- € pro Jahr für Kirchensteuerzahler

3. Alle, die keine Kirchensteuer zahlen, aber Einkommen haben (Rentner, Empfänger von Arbeitlosengeld, Krankengeld usw.): Einkommen – bis zu 600,- € monatl. = 36,- €/Jahr – bis zu 700,- € monatl. = 42,- €/Jahr – je weitere 100,- € = 6,- €/Jahr (Bsp.: Einkommen 900,- € monatl. = 42,- € + 2 x 6,- € = 54,- € pro Jahr)