Grundlage für die Stellenbesetzung ist das Kirchengesetz über die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Pfarrstellengesetz – PfStG) vom 19. November 2011.
Für unsere Pfarrstelle ist die Besetzung durch das Landeskirchenamt dran. Das LKA schreibt die Stelle aus und veröffentlicht die Ausschreibung im Amtsblatt der EKM am 15.07.2012. Wir konnten als Gemeinde einen Vorschlag zum Ausschreibungstext über den Kirchenkreis einreichen. Im LKA gehen die Bewerbungen ein und werden nach Beendigung der Bewerbungsfrist am 31.08.2012 gesichtet. Im Gesetz heißt es zum weiteren Verfahren:
§ 20 Besetzungsverfahren
( 1 ) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist teilt das Landeskirchenamt der Kirchengemeinde mit, welcher Bewerber für die Besetzung der Stelle in Aussicht genommen wird.
( 2 ) 1 Der in Aussicht genommene Bewerber stellt sich der Gemeinde gemäß § 11 Absatz 3 vor. 2 Wird von einer Vorstellung abgesehen (§ 11 Absatz 3 Satz 3), so ist der Name der in Aussicht genommenen Person der Gemeinde im Gottesdienst bekannt zu geben.
( 3 ) Nachdem sich der Bewerber der Gemeinde vorgestellt hat, stellt der Regionalbischof oder in seinem Auftrag der Superintendent das Benehmen mit dem Gemeindekirchenrat her.
( 4 ) 1 Spricht sich der Gemeindekirchenrat gegen den in Aussicht genommenen Bewerber aus, kann das Landeskirchenamt die Pfarrstelle dem in Aussicht genommenen Bewerber übertragen, wenn ein besonderes kirchliches Interesse an der Übertragung besteht. 2 Gegen diese Entscheidung kann der Gemeindekirchenrat innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe Einspruch einlegen. 3 § 15 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. 4 Über den Einspruch entscheidet der Landeskirchenrat abschließend. 5 Mit Zustimmung des Gemeindekirchenrates und des Bewerbers kann der in Aussicht genommene Bewerber auch zunächst für einen befristeten Zeitraum kommissarisch mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragt werden.
Die Beteiligung der Gemeinde ist in diesem Prozess also sehr eingeschränkt, deshalb sollten wir uns auf das konzentrieren, was wir in dieser Situation am besten können und was nach unseren Erfahrungen auch die nachhaltigste Wirkung hat: Beten.
Bitte betet für die Bewerber! Bitte betet für die Entscheidungsgremien! Bitte betet für unsere Kirche!
Gottfried Muntschick